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Deutscher Presserat: Leitsätze zur Richtlinie 12.1 des Pressekodex
Veröffentlicht von presserat.de·Erfasst am 4. Nov. 2026
Original öffnenStützt: Der Pressekodex verlangt kein Schweigen. Er erlaubt die Nennung ausdrücklich, wo sie zum Verständnis beiträgt, etwa bei schweren Taten oder bei Taten aus einer Gruppe heraus.
Stützt: Ausschreitungen wie in der Halloween-Nacht, begangen aus einer größeren Gruppe heraus, könnten nach diesen Leitsätzen also durchaus eine Nennung rechtfertigen. Die Regel lässt Raum für das Abwägen im Einzelfall.