Nur bei begründetem öffentlichem Interesse nennen
4 reasons5 sources
What this position proposes
Die Nationalität wird in der Regel nicht erwähnt. Redaktionen nennen sie nur, wenn sie für das Verständnis der Tat erheblich ist, wie es Richtlinie 12.1 des Pressekodex vorsieht.
Reasons
- 1.
Die Nennung im Einzelfall lädt zur Verallgemeinerung ein: Das Fehlverhalten eines Menschen wird einer ganzen Gruppe zugeschrieben.[1]
- 2.
Die Medien zeigen ausländische Tatverdächtige schon heute weit überproportional.
Mehr Herkunftsnennungen würden diese Verzerrung eher verstärken als beheben.[1]
- 3.
- Source 1: Osthessen|News: Mehr als 100 Polizisten verletzt, Politik kündigt Konsequenzen an (01.11.2026) · osthessen-news.deOpen original
- Source 2: taz: Nach Gen-Z-regelt-Protest. Der Sündenbock ist schnell gefunden (01.11.2026) · taz.deOpen original
- Source 3: Tagesspiegel: Kam die Gewalt wirklich aus dem „migrantischen Milieu“? (November 2026) · tagesspiegel.deOpen original
- 4.
Der Pressekodex verlangt kein Schweigen.
Er erlaubt die Nennung ausdrücklich, wo sie zum Verständnis beiträgt, etwa bei schweren Taten oder bei Taten aus einer Gruppe heraus.[1]
Supports
Ausschreitungen wie in der Halloween-Nacht, begangen aus einer größeren Gruppe heraus, könnten nach diesen Leitsätzen also durchaus eine Nennung rechtfertigen. Die Regel lässt Raum für das Abwägen im Einzelfall.[1][2]
- Source 1: Deutscher Presserat: Leitsätze zur Richtlinie 12.1 des Pressekodex · presserat.deOpen original
- Source 2: Osthessen|News: Mehr als 100 Polizisten verletzt, Politik kündigt Konsequenzen an (01.11.2026) · osthessen-news.deOpen original
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